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1240. o. J. o. T. o. O.

Konrad Herzog von Lenczyc urkundet Folgendes: er sei sich bewusst die Kirchen von Leslau und P³ock gröblich beleidigt zu haben dadurch, dass er den Scholastikus dieser Kirche J(ohannes) habe hängenlassen, zwar habe er von dem Erzbischof F(ulco) von Gnesen Absolution erlangt, doch habe der Papst das nicht bestätigt, vielmehr dem Bischöfe T(homas) von Breslau und dem Scholastikus G(erard) von Krakau aufgetragen solche Absolution erst auszusprechen, nachdem der Herzog angemessene Genngthuung geleistet. Diese habe nun der Herzog geleistet, aber die erwähnten päpstl. Kommissare hätten die fehlende Zustimmung der Söhne des Herzogs bemängelt und deshalb die Absolution noch hinausgeschoben. Doch hätten nunmehr diese S., nämlich die Herzoge B(oleslaw) von Masowien und K(asimir) von Kujawien dem Bischof Thomas von Breslau in dieser Sache Reverse ausgestellt, und der Herzog habe nun die gegenwärtige Urkunde ausstellen lassen, damit auch die Bischöfe M(ichael) von Kujawien und P(etrus) von Masowien in dieser Sache ein Zeugniss aufweisen könnten.

Aus dem Orig. in Wloclawek im cod. dipl. maj. Pol. I. 190. Natürlich ist nicht dafür zu bürgen, dass die vorstehende jeder chronolog. Bezeichnung entbehrende Urk. noch in das Jahr 1240 gehöre, nur das scheint festzustehen, dass sie nach 557 ihren Platz finden muss.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.